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Diensthaftpflichtversicherung

Für welche Personengruppen ist eine Diensthaftpflicht-versicherung besonders empfehlenswert?

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Über eine Diensthaftpflicht-Versicherung kann man ehrlich gesagt nicht viel Interessantes schreiben ...

… es sei denn, Sie als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst wollen absolut sichergehen, dass Sie vor horrenden Schadenersatzforderungen geschützt sind!

Den §839 BGB kennen Sie? Dort steht geschrieben: „Für Schäden aufgrund einer sogenannten Dienstpflichtverletzung haften nicht nur Beamte, sondern auch Arbeiter und Angestellte im Öffentlichen Dienst“. Kein Pardon also…

Mit anderen Worten: Für Schäden, die Sie bei der Berufsausübung verursachen (bzw. für die Sie verantwortlich gemacht werden können) haften Sie persönlich. Mit Hemd und Hose!

Und diese Schäden können SEHR teuer werden. Zum Beispiel:

  • Ihr Dienstherr nimmt Sie in Regress, weil Sie Unterhaltsansprüche falsch berechnet haben
  • Als Lehrerin einer 5. Klasse müssen Sie den Unfall mit bleibender Gesundheits-schädigung eines Schülers verantworten
  • Als Verwaltungsangestellter treffen Sie eine falsche Entscheidungen – mit schwer-wiegenden finanziellen Folgen

Diese latent vorhandene Haftungsgefahr können Sie mit einer Diensthaftpflichtversicherung wirkungsvoll bannen

Schutz geschädigter Dritter

Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie bei Ansprüchen geschädigter Dritter und bei Regressionsansprüchen Ihres Dienstherren.

Volle Sicherheit

Sind die Ansprüche unberechtigt, wehr die Diensthaftpflichtversicherung diese für Sie ab (bei Gerichtsverfahren werden auch die Gerichtskosten übernommen)

Kostenübernahme

Sind die Ansprüche berechtigt, übernimmt sie die Erstattung sowohl für Personen- als auch für Sachschäden

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Übernahme von Prüfungen

Sie übernimmt die Prüfung der Forderungen

Zusatzleistung

In manchen Fällen ist eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung anzuraten (lassen Sie sich hierzu unbedingt beraten!)

Für welche Personengruppen ist eine Diensthaftpflicht-versicherung besonders empfehlenswert?

Bedienstete im schulischen Bereich

Bedienstete in der Justiz

wie Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und andere.

uniformierte

Beamte wie Polizei, Bundesgrenzschutz, Zoll und Bundeswehr

Bedienstete in Verwaltungen

und im Öffentlichen Dienst

Bedienstete im schulischen Bereich

Bedienstete in der Justiz

wie Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und andere.

uniformierte

Beamte wie Polizei, Bundesgrenzschutz, Zoll und Bundeswehr

Bedienstete in Verwaltungen

und im Öffentlichen Dienst

Die Dienstunfähigkeitsversicherung wird im Regelfall mit der Privathaftpflichtversicherung angeboten und abgeschlossen. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind einige Personengruppen wie Ärzte, Hebammen, Rettungssanitäter und in Wissenschaft und Forschung tätige Bedienstete.

Die Diensthaftpflicht-Versicherung ist günstig, aber wichtig! Es gibt einiges zu beachten und Sie sollten sich vor der Wahl für eine Gesellschaft professionell beraten lassen.

Fordern Sie jetzt kostenfrei und ohne Verpflichtung Ihren persönlichen Vergleich an:

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